Kommentar zum Artikel im Tagesspiegel vom 27.12.2009
Unserer Erfahrung nach fehlt es nicht in erster Linie an
Öffentlichkeitsarbeit, um geeignete Pflegefamilien zu werben, sondern an
geeigneten Rahmenbedingungen für Pflegefamilien.
Pflegeeltern müssen sich großen Herausforderungen stellen:
Kinder, die aufgrund von sehr schwierigen Verhältnissen in ihrer
Herkunftsfamilie irgendwann fremd untergebracht werden müssen, sind meistens
stark belastet und benötigen besondere Zuwendung.
In der Regel ist die
Herausnahme eines Kindes aus seiner Familie die letztmögliche Intervention,
nachdem andere Hilfen gescheitert sind und das Kind schon lange Umständen
ausgesetzt war, die eine massive Kindeswohlgefährdung bedeuten. Vernachlässigung,
Misshandlung oder Missbrauch sind oft traumatisierend und führen somit zu
Traumafolgestörungen, die schwerwiegende Verhaltensauffälligkeiten mit sich
bringen. Traumafolgestörungen sind nicht allein durch die Herausnahme aus dem
Umfeld und normale elterliche Fürsorge zu bewältigen. Oft ist für Pflegeeltern
eine jahrelange intensive Auseinandersetzung mit der Thematik erforderlich,
eine traumatherapeutische Begleitung für die Kinder ausgesprochen wichtig.
Pflegeeltern müssen fachlich besonders qualifiziert sein,
sollten traumatherapeutisch supervidiert, die Kinder traumatherapeutisch behandelt
werden. Pflegeeltern sollen gleichzeitig den Kindern zeitlich intensiv zur Verfügung
stehen wie auch finanziell gut abgesichert sein. Pflegeeltern haben keinen Urlaub,
keine Krankheitstage, keinen "Feierabend". Sie nehmen ihre
Pflegekinder in ihren privaten Raum auf, in ihre Familie, in ihre Beziehungen.
Gleichzeitig sollten sie professionelle Fachkräfte sein. Oft begegnet man ihnen
mit Vorurteilen, mindestens mangelt es ihnen an Anerkennung. Viele Pflegefamilien
haben Probleme mit den Jugendämtern.
Immer wieder werden die Bedürfnisse und
Schutzerfordernisse von Pflegekindern auch von Fachleuten im Umkreis von
Pflegekindern nicht erkannt: So ist es üblich, dass Pflegekinder Umgang mit den
Menschen haben sollen, die sie missbraucht oder misshandelt haben. Pflegeeltern
nehmen oft wahr, dass dieser Umgang ihre Kinder retraumatisiert, dass er ihre
Entwicklung behindert; doch wenn Pflegeeltern dies mitteilen, stehen sie nicht
selten als diejenigen da, die Umgang aus eigennützigen Motiven vereiteln
wollen.
Dieses Beispiel ist nur eines von vielen, an dem sich zeigt, dass
Pflegeeltern fachlich spezialisiert sein müssen, aber nicht als Fachleute
anerkannt werden.
Hier zeigt sich, dass die uneindeutige Rolle von Pflegeeltern ein hohes
Belastungspotential für diese birgt. Dieser Umstand ist der ausschlaggebende Grund
dafür, dass immer weniger Familien bereit sind, ein Pflegekind bei sich
aufzunehmen.
So nehmen viele potentielle Pflegeeltern Abstand von der
Idee, einem fremden Kind ein Zuhause zu bieten, wenn ihnen die derzeit
geltenden Rahmenbedingungen bewusst werden. Pflegeeltern, die schon jahrelange
Erfahrungen haben, muten sich die Aufnahme eines neuen Kindes nicht mehr zu,
nachdem ihr Pflegekind erwachsen geworden ist. Dies berichten uns auch öffentliche
Träger oder Pflegekinderdienste, die mit der Suche von Pflegeeltern beauftragt
sind.
In Berlin ist es so, dass Pflegeeltern für Kinder mit sog. „erweitertem
Förderbedarf“ (erhöhtes pädagogisches Aufwandserfordernis) ein erhöhtes
Erziehungsgeld erhalten.
Mit diesem Erziehungsgeld ist es theoretisch möglich,
dass eine qualifizierte Person (Pädagoge, Psychologe) seine Berufstätigkeit
reduziert oder aufgibt, um sich dem Kind zu widmen. Hier ergeben sich jedoch
folgende Probleme: Es gibt keine Sozialversicherung, die Altersvorsorgebeiträge
beschränken sich auf eine monatliche Zuzahlung i. H. v. ca. 39 Euro. Für die
fachliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung erhält die Pflegeperson (bzw. zwei
Personen) einen Zusatzbetrag von 659 Euro monatlich (ohne Urlaub).
Hier liegt
Berlin an der Spitze und hat relativ gute Voraussetzungen geschaffen; - leider
mit einem wesentlichen Mangel: Wenn das Kind seine Verhaltensauffälligkeiten im
Zusammenleben und mit Hilfe der Pflegeeltern reduzieren sollte, wird dies im
Rahmen der nach den geltenden Ausführungsvorschriften „AV Pflege“ vorgesehenen
Begutachtungen (im Abstand von 1 – 3 Jahren) erkannt und der „erweiterte Förderbedarf“
wird aberkannt, die Zahlungen fallen weg.
Wie ein Mitarbeiter der
Senatsverwaltung in Berlin vor Inkrafttreten der AV Pflege 2004 vorschlug, könne
man in einem solchen Fall das Pflegekind „weggeben und ein neues Kind mit
erweitertem Förderbedarf aufnehmen“. Dies jedoch würden Pflegeeltern niemals
tun, denn sie investieren etwas, was von angestellten Fachkräften in einer
Heimeinrichtung in der Regel nicht investiert werden kann: Sie investieren Gefühle,
bieten Bindung an und Liebe; sie geben damit auch ein Versprechen, das zu
brechen, eine erneute tiefe Verletzung des Kindes dar stellen würde. Und
zumindest Pflegeeltern sind dazu meistens nicht bereit. Wer dieses Dilemma
erkennt, wird sich genau überlegen, ob er sich auf das Risiko, ein Pflegekind
aufzunehmen, einlassen möchte und kann.
Nichtsdestotrotz gibt es ja solche Menschen: In Berlin gibt
es etliche erfahrene, teilweise hoch qualifizierte Pflegefamilien, die sich
bereits auf dieses Wagnis eingelassen haben und auch jetzt noch Plätze für
Pflegekinder bereit halten. Doch auch hier schiebt die AV Pflege einen Riegel
vor: Sie sieht vor, dass grundsätzlich nur ein Kind mit erweitertem Förderbedarf
in einer Familie leben darf, in Ausnahmefällen (z.B. bei Geschwisterkindern)
auch zwei. So stehen etliche Plätze frei, die früher mit Erfolg belegt worden
waren. Und das, wo allerseits über den Mangel an Pflegefamilien geklagt wird und
etliche Heime berechtigterweise klagen, dass sie Säuglinge aufnehmen müssen,
die in einer Heimeinrichtung nicht angemessen emotional versorgt werden können.
Wenn wir in Berlin genau hin schauen, hat sich diese Situation seit dem
Inkrafttreten der AV Pflege drastisch verschärft.
Eine Möglichkeit, in Berlin mehr fachlich qualifizierte
Pflegeeltern zu gewinnen bzw. die Zahl der Pflegeplätze zu erhöhen, bestünde
darin, die Begrenzung der Anzahl der aufzunehmenden Kinder aufzuheben und die
Einschätzung der individuellen Kapazitäten einer jeden Pflegefamilie in die Hände
der Gutachter zu legen. Außerdem könnte die AV Pflege vorsehen, dass Gutachter
einen erweiterten Förderbedarf auch weiterhin zuerkennen könnten, wenn zwar der
pädagogische Mehraufwand nicht mehr bestehe, aber anderenfalls die Wahrung
einer sicheren Bindung gefährdet würde oder die Pflegefamilie finanziell zu
stark belastet und damit auch dem Kind geschadet würde. In diesem Falle wären „Vorab-Verträge“
sinnvoll, die in dem Falle, wo Pflegeeltern ihre Berufstätigkeit wegen der
Betreuung eines schwierigen Kindes nicht mehr wahrnehmen können, auch
finanziell abgesichert werden.
Woher sonst sollen all die fachlich versierten Menschen
kommen?
Wie deutlich geworden ist, muss die Verbesserung
der Rahmenbedingungen für Pflegefamilien Vorrang bekommen, dann werden sich
auch wieder mehr Menschen dieser extrem intensiven Aufgabe der Annahme
eines Pflegekindes widmen.