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Rahmenbedingungen für Pflegefamilien PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 6. Januar 2010


Kommentar zum Artikel im Tagesspiegel vom 27.12.2009

 

Unserer Erfahrung nach fehlt es nicht in erster Linie an Öffentlichkeitsarbeit, um geeignete Pflegefamilien zu werben, sondern an geeigneten Rahmenbedingungen für Pflegefamilien.

 

Pflegeeltern müssen sich großen Herausforderungen stellen: Kinder, die aufgrund von sehr schwierigen Verhältnissen in ihrer Herkunftsfamilie irgendwann fremd untergebracht werden müssen, sind meistens stark belastet und benötigen besondere Zuwendung. 

 

In der Regel ist die Herausnahme eines Kindes aus seiner Familie die letztmögliche Intervention, nachdem andere Hilfen gescheitert sind und das Kind schon lange Umständen ausgesetzt war, die eine massive Kindeswohlgefährdung bedeuten. Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch sind oft traumatisierend und führen somit zu Traumafolgestörungen, die schwerwiegende Verhaltensauffälligkeiten mit sich bringen. Traumafolgestörungen sind nicht allein durch die Herausnahme aus dem Umfeld und normale elterliche Fürsorge zu bewältigen. Oft ist für Pflegeeltern eine jahrelange intensive Auseinandersetzung mit der Thematik erforderlich, eine traumatherapeutische Begleitung für die Kinder ausgesprochen wichtig.

 

Pflegeeltern müssen fachlich besonders qualifiziert sein, sollten traumatherapeutisch supervidiert, die Kinder traumatherapeutisch behandelt werden. Pflegeeltern sollen gleichzeitig den Kindern zeitlich intensiv zur Verfügung stehen wie auch finanziell gut abgesichert sein. Pflegeeltern haben keinen Urlaub, keine Krankheitstage, keinen "Feierabend". Sie nehmen ihre Pflegekinder in ihren privaten Raum auf, in ihre Familie, in ihre Beziehungen. Gleichzeitig sollten sie professionelle Fachkräfte sein. Oft begegnet man ihnen mit Vorurteilen, mindestens mangelt es ihnen an Anerkennung. Viele Pflegefamilien haben Probleme mit den Jugendämtern.

Immer wieder werden die Bedürfnisse und Schutzerfordernisse von Pflegekindern auch von Fachleuten im Umkreis von Pflegekindern nicht erkannt: So ist es üblich, dass Pflegekinder Umgang mit den Menschen haben sollen, die sie missbraucht oder misshandelt haben. Pflegeeltern nehmen oft wahr, dass dieser Umgang ihre Kinder retraumatisiert, dass er ihre Entwicklung behindert; doch wenn Pflegeeltern dies mitteilen, stehen sie nicht selten als diejenigen da, die Umgang aus eigennützigen Motiven vereiteln wollen.

Dieses Beispiel ist nur eines von vielen, an dem sich zeigt, dass Pflegeeltern fachlich spezialisiert sein müssen, aber nicht als Fachleute anerkannt werden.

 

Hier zeigt sich, dass die uneindeutige Rolle von Pflegeeltern ein hohes Belastungspotential für diese birgt. Dieser Umstand ist der ausschlaggebende Grund dafür, dass immer weniger Familien bereit sind, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen.

 

So nehmen viele potentielle Pflegeeltern Abstand von der Idee, einem fremden Kind ein Zuhause zu bieten, wenn ihnen die derzeit geltenden Rahmenbedingungen bewusst werden. Pflegeeltern, die schon jahrelange Erfahrungen haben, muten sich die Aufnahme eines neuen Kindes nicht mehr zu, nachdem ihr Pflegekind erwachsen geworden ist. Dies berichten uns auch öffentliche Träger oder Pflegekinderdienste, die mit der Suche von Pflegeeltern beauftragt sind.

 

In Berlin ist es so, dass Pflegeeltern für Kinder mit sog. „erweitertem Förderbedarf“ (erhöhtes pädagogisches Aufwandserfordernis) ein erhöhtes Erziehungsgeld erhalten.

Mit diesem Erziehungsgeld ist es theoretisch möglich, dass eine qualifizierte Person (Pädagoge, Psychologe) seine Berufstätigkeit reduziert oder aufgibt, um sich dem Kind zu widmen. Hier ergeben sich jedoch folgende Probleme: Es gibt keine Sozialversicherung, die Altersvorsorgebeiträge beschränken sich auf eine monatliche Zuzahlung i. H. v. ca. 39 Euro. Für die fachliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung erhält die Pflegeperson (bzw. zwei Personen) einen Zusatzbetrag von 659 Euro monatlich (ohne Urlaub).

Hier liegt Berlin an der Spitze und hat relativ gute Voraussetzungen geschaffen; - leider mit einem wesentlichen Mangel: Wenn das Kind seine Verhaltensauffälligkeiten im Zusammenleben und mit Hilfe der Pflegeeltern reduzieren sollte, wird dies im Rahmen der nach den geltenden Ausführungsvorschriften „AV Pflege“ vorgesehenen Begutachtungen (im Abstand von 1 – 3 Jahren) erkannt und der „erweiterte Förderbedarf“ wird aberkannt, die Zahlungen fallen weg.

 

Wie ein Mitarbeiter der Senatsverwaltung in Berlin vor Inkrafttreten der AV Pflege 2004 vorschlug, könne man in einem solchen Fall das Pflegekind „weggeben und ein neues Kind mit erweitertem Förderbedarf aufnehmen“. Dies jedoch würden Pflegeeltern niemals tun, denn sie investieren etwas, was von angestellten Fachkräften in einer Heimeinrichtung in der Regel nicht investiert werden kann: Sie investieren Gefühle, bieten Bindung an und Liebe; sie geben damit auch ein Versprechen, das zu brechen, eine erneute tiefe Verletzung des Kindes dar stellen würde. Und zumindest Pflegeeltern sind dazu meistens nicht bereit. Wer dieses Dilemma erkennt, wird sich genau überlegen, ob er sich auf das Risiko, ein Pflegekind aufzunehmen, einlassen möchte und kann.

 

Nichtsdestotrotz gibt es ja solche Menschen: In Berlin gibt es etliche erfahrene, teilweise hoch qualifizierte Pflegefamilien, die sich bereits auf dieses Wagnis eingelassen haben und auch jetzt noch Plätze für Pflegekinder bereit halten. Doch auch hier schiebt die AV Pflege einen Riegel vor: Sie sieht vor, dass grundsätzlich nur ein Kind mit erweitertem Förderbedarf in einer Familie leben darf, in Ausnahmefällen (z.B. bei Geschwisterkindern) auch zwei. So stehen etliche Plätze frei, die früher mit Erfolg belegt worden waren. Und das, wo allerseits über den Mangel an Pflegefamilien geklagt wird und etliche Heime berechtigterweise klagen, dass sie Säuglinge aufnehmen müssen, die in einer Heimeinrichtung nicht angemessen emotional versorgt werden können. Wenn wir in Berlin genau hin schauen, hat sich diese Situation seit dem Inkrafttreten der AV Pflege drastisch verschärft.

 

Eine Möglichkeit, in Berlin mehr fachlich qualifizierte Pflegeeltern zu gewinnen bzw. die Zahl der Pflegeplätze zu erhöhen, bestünde darin, die Begrenzung der Anzahl der aufzunehmenden Kinder aufzuheben und die Einschätzung der individuellen Kapazitäten einer jeden Pflegefamilie in die Hände der Gutachter zu legen. Außerdem könnte die AV Pflege vorsehen, dass Gutachter einen erweiterten Förderbedarf auch weiterhin zuerkennen könnten, wenn zwar der pädagogische Mehraufwand nicht mehr bestehe, aber anderenfalls die Wahrung einer sicheren Bindung gefährdet würde oder die Pflegefamilie finanziell zu stark belastet und damit auch dem Kind geschadet würde. In diesem Falle wären „Vorab-Verträge“ sinnvoll, die in dem Falle, wo Pflegeeltern ihre Berufstätigkeit wegen der Betreuung eines schwierigen Kindes nicht mehr wahrnehmen können, auch finanziell abgesichert werden.

 

Woher sonst sollen all die fachlich versierten Menschen kommen?

 

Wie deutlich geworden ist, muss die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Pflegefamilien Vorrang bekommen, dann werden sich auch wieder mehr Menschen dieser extrem intensiven Aufgabe der Annahme eines Pflegekindes widmen.

 

Katja Paternoga

 

 
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