Im
Jahr 2010 könnte ein Durchbruch zur Verbesserung der Pflegekinderhilfe
seinen Anfang nehmen. Editorial von Dr. Thomas Meysen - DIJuF
Autor: Dr. Thomas Meysen, Fachlicher Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
Editorial Pflegekinderhilfe 2010:
Sie ist an der Reihe, verdient die gesteigerte bundesweite
Aufmerksamkeit der Kinder- und Jugendhilfe, über Wege zu ihrem Ausbau
und ihre weitere Qualifizierung brauchen wir einen breiten Diskurs: die
Pflegekinderhilfe in Deutschland.
Und die Zeichen stehen gut!
Bisher waren die Pflegeelternverbände meist auf sich allein
gestellt. Sie haben sich große Verdienste erworben, wenn es um die
Qualitätsentwicklung im „Pflegekinderwesen“ ging.
Fachliche Auseinandersetzungen gab es dabei mehr als genug. Nur, in der
Vergangenheit fanden sie allzu oft „intern“ – in und zwischen den
einzelnen verschiedenen Verbänden und den jeweiligen Anhängern in den
Pflegekinderdiensten – statt. Es hatten sich so etwas wie
Lagerzugehörigkeiten herausgebildet und lange Zeit stagnierte der
Austausch über die Grundorientierungen in einer steten Wiederholung der
Argumente für die eine oder andere Position.
Doch heute, am Ende des Jahres 2009 sind wir große Schritte
vorangekommen. Mittlerweile wurde die Pflegekinderhilfe in Deutschland
von verschiedenen Seiten und unterschiedlichen Stellen beforscht,
wissen wir vor allen Dingen mehr über ihre Organisiertheit und deren
Vielfalt. Unterschiedliche fachliche Positionen werden immer besser
gegenseitig ausgehalten. Die Akteure hören sich wieder mit offenen Ohren
und freundlicher Haltung zu. Mit Siebenmeilenstiefeln entwickelt sich
eine Diskurskultur – über ehemals unüberwindlich scheinende Divergenzen
hinweg.
Einiges deutet darauf hin: In 2010 könnte ein Durchbruch seinen Anfang nehmen.
Im Februar wird endlich das Handbuch Pflegekinderhilfe erscheinen
und damit finden die Ergebnisse der vom Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend geförderten sozialwissenschaftlichen und
juristischen Forschung des DJI und DIJuF aus den Jahren 2005 bis 2008
Veröffentlichung. Ich hatte das Vergnügen, die Texte schon alle lesen
zu können, freue mich darauf und bin gespannt, welche Debatten
die Darstellungen auslösen, beispielsweise
- zu den Erkenntnissen über die Situation und die Entwicklungsverläufe von Pflegekindern,
- zu den fachlichen Anforderungen an die Arbeit mit der
Herkunftsfamilie, an die Werbung, Vorbereitung von Pflegepersonen, an
die begleitende Unterstützung der Pflegekinder, Pflegeeltern und ihrer
Familien,
- zur Analyse der Rechtsprechung zu Umgang und Verbleibensanordnung
sowie der dazugehörigen sozialwissenschaftlichen Erkenntnisse, aus
denen erste Perspektiven für die Qualifizierung der
Entscheidungsfindungen entwickelt werden,
- zur Herausarbeitung der Rechtsbeziehungen im sozialrechtlichen
Dreiecksverhältnis mit der Zurverfügungstellung von Musterverträgen für
Vereinbarungen zwischen Jugendamt und Pflegeperson sowie zwischen
Personensorgeberechtigten
und Pflegeperson.
In Vorbereitung ist auch ein Manifest zur Pflegekinderhilfe, das
sich anschickt, neben programmatischen, auch konkrete Forderungen an
Gesetzgeber und Praxis zu richten. Und es könnte Gehör finden. Die
Arbeitsgruppe „Familiengerichtliche
Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ des Bundesministeriums der
Justiz hat in ihrem zweiten Bericht angeregt zu prüfen, wie über
Änderungen insbesondere im Familienrecht des BGB eine langfristige,
stabile Situation für das Kind erreicht werden kann. Die derzeitige
Rechtslage zur Verbleibensanordnung vermag hier nur bedingt zu
überzeugen. Die Möglichkeit, das Kind auch nach Jahren noch jederzeit
herausverlangen zu können, ohne dass vorher die Vereinbarkeit mit dem
Kindeswohl geprüft werden musste, schafft unnötig Unsicherheiten, die
dem Wohl des Kindes
abträglich sind.
Angekündigt ist für die 17. Legislaturperiode auch eine Neuregelung
der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung
im SGB VIII. Hierbei dürfte die bisherige Sonderzuständigkeit bei
Dauerpflege (§ 86 Abs. 6 SGB VIII) fallen. Dies ist jedoch nicht
„umsonst“ zu haben. Sondern es bedarf der flankierenden Sicherung der
Hilfekontinuität in Pflegekinderverhältnissen – auch über
Zuständigkeitswechsel
und Umzüge hinweg. Die Beratung und Unterstützung der Pflegeeltern muss
verlässlich vor Ort gewährleistet sein und die einmal zwischen
Jugendamt und Pflegeperson ausgehandelten Rahmenbedingungen für die
Leistung brauchen verbindliche Fortgeltung, auch wenn ein anderes
Jugendamt zuständig wird.
Auch das DIJuF wird sein Engagement zur Unterstützung der
Pflegekinderdienste intensivieren. Der Vorstand hat die Einrichtung
einer Arbeitsgruppe beschlossen. Der quantitative und qualitative
Ausbau der Pflegekinderhilfe in Deutschland steht an. Nun denn, lassen
Sie uns voller Elan ins Jahr 2010 starten!
Quelle: DAS JUGENDAMT - Zeitschrift für Jugendhilfe und Familienrecht - 12/2009
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