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Das Warten auf psychotherapeutische Hilfen PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 1. März 2012

 

Zeit heilt nicht alle Wunden

 

Das Warten auf psychotherapeutische Hilfen

von Janne Koschine, ausbildungsverbund flensburg

Aktuelle Untersuchungen ergaben, dass im Laufe eines Jahres jeder Dritte psychisch erkrankt und gut ein Viertel der gesellschaftlichen Krankheitslast auf psychische Störungen zurückgeht. Schnell wird ein eklatanter Mangel an Psychotherapieplätzen bzw. –praxen deutlich, der jeglicher zeitgemäßer Grundlage entbehrt.

 

Die Wartezeit auf ein Erstgespräch beim Psychotherapeuten sollte drei Wochen nicht überschreiten, so rät es die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in Hinblick auf den Therapieerfolg. Durch längere Wartezeiten droht bei psychischen Erkrankungen eine rasche Verschlechterung bis hin zur Chronizität, mit der Folge, dass sich immer mehr Menschen in stationäre Behandlung begeben. Neben den sich dadurch ergebenden immensen Mehrbzw. Folgekosten, ist die zusätzliche psychische Belastung für die Patienten und Patientinnen kaum vorstellbar. Umso erschreckender sind die aktuellen Zahlen: allein in Schleswig-Holstein liegt die Zahl derer, die länger als drei Wochen auf ein Erstgespräch warten, bei 69 %. Knapp ein Drittel der Patienten deutschlandweit muss über drei Monate auf einen Therapieplatz warten. Vor dem Hintergrund, dass eine Depression beispielsweise bereits ab einer Dauer von 14 Tagen als behandlungsbedürftig gilt, wird der Missstand umso deutlicher. So ergab eine (nicht-repräsentative) Umfrage der Deutschen Depressionsliga im Jahr 2011, dass nur ein Fünftel der Befragten während der Wartezeit auf einen Therapieplatz auffangende Gespräche mit einem Psychiater hatte. Ein Drittel blieb jedoch ohne jegliche Unterstützung.

Was dies für viele Beschäftigte bzw. Teilnehmende mit psychischen Störungen bedeutet, die beispielsweise in einer der zahlreichen Maßnahmen und Einrichtungen der NGD aufgefangen, unterstützt und gefördert werden, lässt sich nur erahnen. Wenig überraschend daher leider auch die weiteren Umfrageergebnisse der Deutschen Depressionsliga, die ergaben, dass die Suche nach einem Therapieplatz gut die Hälfte aller Befragten sehr viel Kraft gekostet hat und die knappe Hälfte zeitweise sogar völlig entmutigt war. Die Suche nach einem Therapieplatz wird zur -manchmal scheinbar unüberbrückbaren – Hürde, führt man sich einige der Hauptsymptome der meisten psychischen Störungen vor Augen: Antriebslosigkeit, Kraftlosigkeit und Erschöpfung. Umso größer die Bedeutung der Kollegen und Kolleginnen, die täglich mit viel Energie dafür sorgen, Teilnehmende mit psychischen Störungen zu unterstützen, ihnen eine feste Struktur zu geben und ihnen immer wieder Hoffnung zu machen und Perspektiven aufzuzeigen. Vielfach fangen sie auf, was professionelle psychotherapeutische Hilfen teilweise allein aus Kapazitätsgründen nicht leisten können. Daneben ist aber sicherlich auch die „Dunkelziffer“ derer nicht zu unterschätzen, die ihre Probleme nicht erkennen (können oder wollen) oder diese in ihrem Umfeld nicht öffentlich bekannt machen.

Schon lange gibt es daher Forderungen, die Zahlen für die Psychotherapeutenplätze neu zu berechnen. Der bisherige Maßstab basiert auf Zahlen von 1999 und unterschätzt den realen Bedarf empfindlich; u.a. da die Nachfrage nach Therapieplätzen beständig steigt und der Bedarf an psychotherapeutischen Praxen entsprechend stark zugenommen hat. Eine Untersuchung des European Brain Council Projects ergab 2011, dass jeder Dritte im Laufe eines Jahres psychisch erkrankt. Schlicht verheerend daher auch der geplante Abbau von rund 2000 psychotherapeutischen Praxissitzen, der mit der Einführung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes zum 01.01.2012 drohte. Dieser Abbau wurde jedoch kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes, welches vor allem auch dem Ärztemangel in ländlichen Regionen entgegenwirken soll, zunächst bis 2013 abgewendet. So verkündete der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr Ende 2011, dass er für dieses Jahr eine Novellierung plane, die diesen Namen verdiene. Diese Reform sieht unter anderem eine präzisere und zielgenauere Bedarfsplanung vor Ort vor. Der hierfür zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss bei der Ermittlung der Bedarfslage und bei Beschlüssen zur Qualitätssicherung dabei zukünftig die BPtK beteiligen. Eine wichtige Neuerung, die alle Beteiligten – und somit uns alle -optimistisch stimmen könnte, vorausgesetzt, es gelingt der G-BA zu adäquaten Entscheidungen zu kommen.

 
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