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Zeit heilt nicht alle Wunden
Das Warten auf psychotherapeutische Hilfen
von Janne Koschine, ausbildungsverbund flensburg
Aktuelle Untersuchungen ergaben, dass im Laufe eines Jahres
jeder Dritte psychisch erkrankt und gut ein Viertel der gesellschaftlichen
Krankheitslast auf psychische Störungen zurückgeht. Schnell wird ein eklatanter
Mangel an Psychotherapieplätzen bzw. –praxen deutlich, der jeglicher zeitgemäßer
Grundlage entbehrt.
Die Wartezeit auf ein
Erstgespräch beim Psychotherapeuten sollte drei Wochen nicht überschreiten, so
rät es die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in Hinblick auf den
Therapieerfolg. Durch längere Wartezeiten droht bei psychischen Erkrankungen
eine rasche Verschlechterung bis hin zur Chronizität, mit der Folge, dass sich
immer mehr Menschen in stationäre Behandlung begeben. Neben den sich dadurch
ergebenden immensen Mehrbzw. Folgekosten, ist die zusätzliche psychische
Belastung für die Patienten und Patientinnen kaum vorstellbar. Umso
erschreckender sind die aktuellen Zahlen: allein in Schleswig-Holstein liegt
die Zahl derer, die länger als drei Wochen auf ein Erstgespräch warten, bei 69
%. Knapp ein Drittel der Patienten deutschlandweit muss über drei Monate auf
einen Therapieplatz warten. Vor dem Hintergrund, dass eine Depression
beispielsweise bereits ab einer Dauer von 14 Tagen als behandlungsbedürftig
gilt, wird der Missstand umso deutlicher. So ergab eine (nicht-repräsentative)
Umfrage der Deutschen Depressionsliga im Jahr 2011, dass nur ein Fünftel der
Befragten während der Wartezeit auf einen Therapieplatz auffangende Gespräche
mit einem Psychiater hatte. Ein Drittel blieb jedoch ohne jegliche
Unterstützung.
Was dies für viele
Beschäftigte bzw. Teilnehmende mit psychischen Störungen bedeutet, die
beispielsweise in einer der zahlreichen Maßnahmen und Einrichtungen der NGD
aufgefangen, unterstützt und gefördert werden, lässt sich nur erahnen. Wenig
überraschend daher leider auch die weiteren Umfrageergebnisse der Deutschen
Depressionsliga, die ergaben, dass die Suche nach einem Therapieplatz gut die
Hälfte aller Befragten sehr viel Kraft gekostet hat und die knappe Hälfte
zeitweise sogar völlig entmutigt war. Die Suche nach einem Therapieplatz wird
zur -manchmal scheinbar unüberbrückbaren – Hürde, führt man sich einige der
Hauptsymptome der meisten psychischen Störungen vor Augen: Antriebslosigkeit,
Kraftlosigkeit und Erschöpfung. Umso größer die Bedeutung der Kollegen und
Kolleginnen, die täglich mit viel Energie dafür sorgen, Teilnehmende mit
psychischen Störungen zu unterstützen, ihnen eine feste Struktur zu geben und
ihnen immer wieder Hoffnung zu machen und Perspektiven aufzuzeigen. Vielfach
fangen sie auf, was professionelle psychotherapeutische Hilfen teilweise allein
aus Kapazitätsgründen nicht leisten können. Daneben ist aber sicherlich auch
die „Dunkelziffer“ derer nicht zu unterschätzen, die ihre Probleme nicht
erkennen (können oder wollen) oder diese in ihrem Umfeld nicht öffentlich
bekannt machen.
Schon
lange gibt es daher Forderungen, die Zahlen für die Psychotherapeutenplätze neu
zu berechnen. Der bisherige Maßstab basiert auf Zahlen von 1999 und
unterschätzt den realen Bedarf empfindlich; u.a. da die Nachfrage nach
Therapieplätzen beständig steigt und der Bedarf an psychotherapeutischen Praxen
entsprechend stark zugenommen hat. Eine Untersuchung des European Brain Council
Projects ergab 2011, dass jeder Dritte im Laufe eines Jahres psychisch
erkrankt. Schlicht verheerend daher auch der geplante Abbau von rund 2000
psychotherapeutischen Praxissitzen, der mit der Einführung des
GKV-Versorgungsstrukturgesetzes zum 01.01.2012 drohte. Dieser Abbau wurde
jedoch kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes, welches vor allem auch dem
Ärztemangel in ländlichen Regionen entgegenwirken soll, zunächst bis 2013
abgewendet. So verkündete der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr Ende 2011,
dass er für dieses Jahr eine Novellierung plane, die diesen Namen verdiene.
Diese Reform sieht unter anderem eine präzisere und zielgenauere Bedarfsplanung
vor Ort vor. Der hierfür zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss bei
der Ermittlung der Bedarfslage und bei Beschlüssen zur Qualitätssicherung dabei
zukünftig die BPtK beteiligen. Eine wichtige Neuerung, die alle Beteiligten –
und somit uns alle -optimistisch stimmen könnte, vorausgesetzt, es gelingt der
G-BA zu adäquaten Entscheidungen zu kommen.
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