Keine Anrechnung von Pflegeversicherungsgeld auf das Pflegegeld nach § 39 SGB VIII

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Beschluss vom 24. November 2017 klargestellt, dass das Pflegegeld aus der Pflegeversicherung nicht auf das Pflegegeld im Rahmen der Vollzeitpflege angerechnet werden darf. In diesem Beschluss äußert sich das BVerwG auch zur Frage der Übernahme bisheriger Pflegegeld-Vereinbarungen nach § 37 2a SGB VIII bei einem Wechsel der Zuständigkeit.

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